Das neue Elektromobilitätsgesetz tritt im Februar 2015 in Kraft – der erste Entwurf steht bereits. Ein Schritt in die richtige Richtung sagen die Verantwortlichen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), wird das Gesetz hier doch mit Spannung und Freude erwartet. Doch so ganz zufrieden ist der BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk nicht. Einige Kritikpunkte gibt es zu bemängeln, da der Gesetzesentwurf einige Punkte nur ankratzt und nicht ganz konsequent durchzieht – andere Dinge sind wiederrum nicht ganz durchdacht.
„Das Elektromobilitätsgesetz könnte für die deutsche Verkehrspolitik das werden, was das EEG Anfang der 2000er-Jahre für den Strommarkt erreicht hat – ein Paradigmenwechsel, der Schritt für Schritt an Fahrt gewinnen wird“, so BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk zum ersten Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes, das im Februar 2015 in Kraft tritt. Das Ziel des Gesetzes ist klar: Elektrofahrzeuge und Hybridautos sollen im Straßenverkehr bevorzugt werden. Erreicht wird das beispielsweise durch das Einräumen von besonderen Rechten beim Parken – hier sind unter anderem niedrigere Parkgebühren vorgesehen – sowie die Erlaubnis zufahrtsbeschränkte und durchfahrtsverbotene Straßen zu nutzen. So soll auch das Bestreben erreicht werden, bis 2020 die 1-Million-Marke für Zulassungen von Elektrofahrzeugen in Deutschland zu erreichen.
Foto: BMW Group
Die Kritik am Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes
Zwar sind viele Punkte des Elektromobilitätsgesetzes durchaus lobenswert, dennoch sind einige der geplanten Maßnahmen nicht konsequent genug – in manchen Punkten sieht der BEE außerdem Verbesserungsbedarf. Zu den am häufigsten genannten Kritikpunkten zählen die Folgenden:
- Zu starke Fokussierung auf Elektroautos: Der Gesetzesentwurf zum Elektromobilitätsgesetz beschränkt sich weitgehend auf E-Autos. Sie sollen ein „E“ im amtlichen Kennzeichen erhalten und so von den Neuerungen profitieren. Allerdings wurden andere Elektrofahrzeuge, beispielsweise elektrisch-betriebene Zweiräder oder sogenannte S-Pedelecs und E-Roller (mit einer Geschwindigkeitsdrosselung auf 45 Stundenkilometer) nicht berücksichtigt – da aber gerade diese Fahrzeuge zur Energie- beziehungsweise Verkehrswende beitragen, sollte sie natürlich ebenfalls von dem neuen Gesetz profitieren.
- Schwere Plug-In-Hybride werden ebenfalls bevorzugt: Hier geht das Gesetz den Verantwortlichen des BEE zu weit. Hybride mit einer E-Reichweite von gerade einmal 30 Kilometern kommen ebenfalls in den Genuss der E-Vorteile. Bee-Vorstandsmitglied und gleichzeitig Sprecher der AG „Mobilität der Erneuerbaren-Verbände“, Thomic Ruschmeyer, gibt zu bedenken: „Mit einer rein elektrischen Reichweite von 50 km könnten die meisten Nutzer ihre Mobilitätsbedürfnisse abdecken und auf den Verbrennungsmotor verzichten. Das Gesetz soll nun aber schon für Fahrzeuge mit nur 30 km Reichweite gelten. In den Genuss der Privilegien kommen damit auch Fahrer großer Autos, die den Elektroantrieb nur beim Anfahren und weniger wegen der Emissionsfreiheit als vielmehr wegen des verstärkten Drehmoments verwenden.“
- Nutzung der Busspuren: Busspuren sollen laut Gesetzesentwurf ebenfalls für E-Autos freigegeben werden. In Kombination mit dem Kritikpunkt, dass schwere Hybrid-Autos die Spuren ebenfalls nutzen dürften, sieht Ruschmeyer ein Problem: „Für Bus und Krankenwagen sieht jeder eine Bevorrechtigung ein. Wenn nun aber hybride SUVs rechts an der Mehrheit vorbeifahren dürfen, wird damit der Akzeptanz der Elektromobilität ein Bärendienst erwiesen.“
- Ausbaufähige Ladeinfrastruktur: Die Schnelladeinfrastruktur ist ein Bereich, der nicht zufriedenstellend erörtert wurde. Deshalb fordert der BEE in seiner Kritik, dass das Ladesäulennetz mit Ökostrom unbedingt ausgebaut werden muss, um die Verbreitung von E-Autos zu fördern, denn: fehlende Lademöglichkeiten (auch, wenn das Netz heute bereits fast flächendeckend ist) sind einer der Hauptargumente gegen den Kauf von Elektrofahrzeugen – im Vergleich zu herkömmlichen Tankstellen zieht das Netz der E-Tankstellen immer noch den Kürzeren.
Deutschlands Verkehr ist heute immer noch eines der größten Umweltprobleme der Bunderepublik. Mehr als 30 Prozent des Energieverbrauchs und 20 Prozent der CO2-Emissionen sind auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zurückzuführen – ein Umdenken der Gesellschaft, des Gewerbes und der Industrie ist hier unbedingt erforderlich. Nicht umsonst fordert der BEE die oben genannten Anpassungen am Elektromobilitätsgesetz, denn: Nur, wenn die Verkehrswende eintritt und damit der Verkehr weitgehend CO2-neutral wird, ist eine bundesweite Energiewende tatsächlich möglich.
Wenn man den Fahrzeugmarkt objektiv betrachten möchte, muss Porsche mit den Hybriden und insbesondere mit den Plugin Hybriden hier gelistet werden, auch wenn das möglicherweise nicht in das Weltbild der Autoren passt.
Je nach Fahrprofil des Nutzers kann man beispielsweise mit dem Panamera SE Hybrid jeden Tag rein elektrisch zur Arbeit fahren und der Otto-Motor wird lediglich für lange Strecken genutzt. Da sich der normale Kunde eines solchen Fahrzeuges auch relativ leicht eine PV Anlage leisten kann, wäre dieses Fahrzeug zumindest für den täglichen Weg zur Arbeit absolut emissionsfrei.