Startseite » News (Alle) » News » Keine CO2-Steuer wenn das Auto unter 120g CO/km ausstößt

Keine CO2-Steuer wenn das Auto unter 120g CO/km ausstößt

Mitte des letzten Jahres 2009 ist die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Seitdem werden bei Neuwagen nicht mehr nur der Hubraum sondern auch die CO2-Emissionen besteuert. Als Steuern auf den Hubraum fallen bei Otto-Motoren 2 Euro je angefangene 100 cm3 und bei Diesel-Motoren 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 an. Die CO2-Emissionen werden mit 2 Euro pro g und km besteuert, wobei Pkw die Besteuerung erst ab einem Grenzwert beginnt. In den nächsten Jahren bleiben vom CO2-Anteil der Steuer befreit:

  • Bis 2011 sind Autos mit einem CO2-Ausstoß bis 120 Gramm pro Kilometer befreit
  • Bis 2012/2013 sind Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 110 Gramm pro Kilometer befreit
  • Ab 2014 gilt die Befreiung noch für Pkw mit einem Wert von max. 95 g / km CO2-Ausstoß

Wer nun denkt, dass dieser Wert nur von ein paar wenigen Fahrzeugen erreicht werden kann, der irrt: Mehr als 140 Modelle schaffen schon die bis 2011 gültige Grenze von 120 g CO2/km und Autos wie der Smart fortwo coupé 0.8 cdi oder der Toyota Prius 1.8 Hybrid bleiben sogar unter der Grenze von 95 g / km CO2, die ab 2014 gilt.

Toyota Prius gewinnt den Öko-Globe 2009
Foto: Toyota

Mit einem sparsamen und sauberen Auto kann man also nicht nur etwas für die Umwelt und die folgenden Generationen tun, sondern man kann auf die nächsten Jahre gesehen auch den eigenen Geldbeutel entlasten. Mit einem der 10 sparsamsten Autos mit einem Verbrauch von max. 4 Litern liegt man daher auf jeden Fall richtig.

Ein Kommentar

Hinterlasse einen Kommentar


Anzeige