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EU forciert Aufbau eines europaweiten Erdgastankstellennetzes

Erdöl-unabhängig und ein erhöhter Einsatz von alternativen Energiequellen – der Plan der Europäischen Union ist klar: Bis 2020 sollen im Verkehrssektor mindestens zehn Prozent des Energiebedarfs aus alternativen Quellen stammen. Alternative Antriebstechnologien spielen dabei eine entscheidende Rolle, allen voran das Erdgas. Ein offizielles Strategiepapier – inklusive Gesetzesvorschlag – empfiehlt daher, das Erdgastankstellennetz stark zu erweitern und die Distanz zwischen Erdgastankstellen in allen EU-Mitgliedsländern auf ein Maximum von 150 Kilometern zu reduzieren.

Einheitliche Standards für die Infrastruktur solcher Tankstellennetze in Europa gab es bisher nicht. „Dank dieser EU-Richtlinie ist endlich ein Investitionsrahmen vorgegeben, der für die Weiterentwicklung dringend nötig war“, so Dr. Gerhard Holtmeier, Vorstandsvorsitzender der NGVA Europe und Aufsichtsratsvorsitzender der erdgas mobil GmbH. Dass Erdgas eine echte Alternative zu Benzin darstellt, ist in Deutschland bereits angekommen. In der BRD sind diese EU-Auflagen mit rund 900 Erdgastankstellen bereits erfüllt“, erklärt Dr. Timm Kehler, Geschäftsführer der erdgas mobil GmbH. In dem Entwurf wird neben herkömmlichen Erdgas auch Bio-Erdgas, was noch umweltschonender ist, sowie synthetisches Erdgas angeführt. Dr. Holtmeier dazu: „Ein gut ausgebautes Erdgastankstellennetz ist erste Voraussetzung, um auch andere Gasantriebsvarianten zu etablieren.“

Neben Erdgas behandelt das Strategiepapier auch das Potenzial von LNG (Liquefied Natural Gas) für Nutzfahrzeuge. Das Flüssiggas ist ebenso umweltschonend, ermöglicht jedoch noch höhere Reichweiten. Um die Akzeptanz dieser Antriebstechnologie im Güter- und Lieferverkehr zusätzlich zu erhöhen, sollte der Abstand zwischen zwei LNG-Tankstellen maximal 400 Kilometer betragen. „Nur wenn für Europa eine konkrete Richtung vorgegeben ist, kann das von der EU geforderte Ziel einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Mobilität erreicht werden“, so Holtmeier. Da die Empfehlungen der EU-Kommission noch keine rechtliche Relevanz besitzen, gilt es nun so schnell wie möglich das begleitende Gesetz zu verabschieden, um die Empfehlungen durchsetzen und die Nutzung alternativen Energien weiter ausbauen zu können.

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