Startseite » News (Alle) » News » Staatliche Behörden meist keine Vorbilder bei der Effizienz ihrer Fahrzeuge

Staatliche Behörden meist keine Vorbilder bei der Effizienz ihrer Fahrzeuge

Wie aus einer aktuellen Untersuchung des Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hervorgeht, gibt es in Deutschland bei der Anschaffung von Behördenfahrzeugen in den wenigsten Bundesländern Vorgaben hinsichtlich Spritverbrauch und Emissionen. Die sinnvolle Festlegung verbindlicher Obergrenzen ist bisher erst in den vier Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen erfolgt, doch auch diese fallen den heutigen Möglichkeiten nach nicht besonders ambitioniert aus. Das Fahren von Spritschluckern in Behörden schädigt dabei aber nicht nur die Umwelt, ein höherer Spritverbrauch kostet zudem auch mehr Geld, das wiederum von den Steuerzahlern bezahlt werden muss.

Vorbild mit nur 116 g CO2/km: Mercedes-Benz E 200 Natural Gas Drive
Foto: Mercedes-Benz / Daimler

„Die Behörden sind zusammen betrachtet einer der größten Fahrzeugkäufer in Deutschland. Während für viele Firmenflotten zwischenzeitlich ambitionierte Obergrenzen für Spritverbrauch und CO2-Ausstoß gelten, ignorieren drei Viertel der Bundesländer die geltenden Klimagasgrenzwerte der EU bei der Anschaffung von Neufahrzeugen“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Wir fordern alle Bundesländer dazu auf, ihre zum Teil seit 25 Jahren nicht mehr aktualisierten Beschaffungsvorgaben für Dienstwagen zu überarbeiten und für Neubeschaffungen Obergrenzen festzulegen.“

Während alle Bundesländer ohne Obergrenzen für ihre unbefriedigenden Richtlinien von der DUH ohnehin die „Rote Karte“ erhalten, reicht es auch in den vier oben genannten nur für die „Gelbe Karte“. Hintergrund sind bei Berlin und Hamburg, dass diese zwar feste, aber für einzelne Fahrzeugtypen unnötig hohe CO2-Obergrenzen in den Richtlinien für die landesweite Dienstwagenbeschaffung verankert haben. Laut Jürgen Resch dürfen Autos der der oberen Mittelklasse in den beiden Stadtstaaten immer noch bis 160 g CO2/km ausstoßen, die EU-Vorgabe für Neufahrzeuge liegt aber bereits bei 130 g CO2/km. Die Einhaltung dürfte auch kein Problem sein, denn dieser Wert wird bereits von einigen Modellen unterboten: U.a. BMW 518d, BMW 520d, mehreren Mercedes-Benz E 200 BlueTEC Varianten, dem Mercedes-Benz E 200 Natural Gas Drive, dem Audi 2.0 TDI ultra oder verschiedenen Volvo V70 Dieselvarianten.

Etwas anders sieht es in Bremen und Hessen aus, denn diese haben in ihren Kfz-Beschaffungsrichtlinien keine verbindlichen CO2-Maximalwerte festgelegt. Dennoch geben die aktuellen Ausschreibungen für Leasingfahrzeuge und für die Beschaffung der Kraftfahrzeuge der Landesverwaltungen feste Obergrenzen vor. In Hessen unterschreiten diese den EU-Grenzwert teilweise sogar deutlich. Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass die Grenzwerte ohne aufwändige Revision der gesamten Beschaffungsrichtlinien angepasst werden können. Nachteil der nicht bindend in den Kfz-Richtlinien verankerten Werte: Bei jeder Ausschreibung wird neu verhandelt, weshalb nicht auszuschließen ist, dass diese bei einer Verschiebung der Prioritäten auch wieder gelockert werden können. Ebenfalls wird kritisiert, dass die Regelungen nur für die nachgeordneten Behörden gelten, nicht aber für die hessischen Ministerien.

Weitere Informationen sind auf der Seite der DUH zu finden: http://www.duh.de/2551+M5a790123bb1.html

Hinterlasse einen Kommentar


Anzeige