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Das Europäische Parlament will CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeuge begrenzen

Um die notwendigen Reduzierungen beim Verbrauch der fossilen Ressourcen und dem Ausstoß an Emissionen zu verwirklichen, haben sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments in einer Sitzung mit großer Mehrheit für die Begrenzung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen ausgesprochen. Denn da bereits Anfang 2009 mehr als 1,8 Millionen Kleinlaster bis 3,5t alleine in Deutschland zugelassen waren, ist es nur logisch, nach der Einführung von CO2-Obergrenzen bei Pkw auch einen CO2-Flottengrenzwert bei leichten Nutzfahrzeugen einzuführen.

Die Maßnahme soll vor allem die Autoindustrie dazu antreiben, effizientere und sauberere Fahrzeuge zu bauen und in neue Antriebstechnologien zu investieren. Bis zum Jahr 2014 sollen die durchschnittlichen Emissionen von 70 Prozent der Fahrzeugflotte maximal 175 g CO2 pro Kilometer betragen. Ab dem Jahr 2017 soll kein leichtes Nutzfahrzeug mehr als 175 g CO2/km ausstoßen und im Jahr 2020 soll die Grenze auf 147 g CO2/km gesenkt werden.

Unabhängige Hersteller, von denen weniger als 22.000 neuen kleinen Nutzfahrzeugen pro Kalenderjahr in der Union zugelassen werden, sollen allerdings einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung stellen können. Gleichzeitig wurde der Vorschlag gemacht, dass leichte Nutzfahrzeuge mit spezifischen CO2-Emissionen unter 50 g pro Kilometer begünstigt werden sollen (z.B. mit Elektro- oder Hybridantrieb, max. 25.000 Stück pro Hersteller).

Quelle: Text von der Homepage des Europäischen Parlaments, vom Dienstag, 15. Februar 2011

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