Die Initiative „Erdgasmobilität“ („Deutsche Energie-Agentur“ ist für die Koordinierung verantwortlich) und die LNG-Taskforce zeigen sich erfreut über die Tatsache, dass die Energiesteuerermäßigung für Biomethan und Erdgas als Kraftstoff, bis zum Jahresende 2026 verlängert wurde Das Bundeskabinett hat mit seiner Entscheidung eine Perspektive für die notwendige Planungssicherheit geschaffen, sodass es auch – über das Jahr 2018 hinaus – Steuerermäßigungen für Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) und komprimiertes Erdgas (Compress Natural Gas, CNG) gibt. In weiterer Folge müssen nun das Parlament und der Bundesrat dem neuen Energiesteuergesetz zustimmen, sodass weitere Investitionen für alternative Kraftstoffe geplant und umgesetzt werden können. Gleichzeitig sollen die Steuervorteile für Autogas sollen nicht verängert werden.
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Sorgen alternative Kraftstoffe für eine Trendwende?
„Der Beschluss kam zwar sehr spät, ist aber ein wichtiges Signal für Verbraucher und stellt natürlich eine Voraussetzung für weitere Investitionen dar, damit wir uns weiterhin mit dem Ausbau der Erdgasfahrzeuge befassen können“, so Andreas Kuhlmann, der Vorsitzende der Deutschen Energie-Agentur. „Die Fortführung des aktuellen Steuersatzes bis 2026 wäre natürlich noch besser gewesen. So hätten sich zahlreiche Unternehmen über eine bessere Planungssicherheit gefreut. Es braucht weiterflankierende Maßnahmen, damit auch die Anteile von Biomethan und Erdgas, die als alternative Kraftstoffe dienen sollen, noch schneller steigen. Nur dann ist es möglich, dass es zu einer positiven Klimaveränderung kommt. Schlussendlich können die alternativen Kraftstoffe eine Wende, etwa bei den Co2-Emissionen, herbeiführen“, betonte Kuhlmann.
„Man braucht eine ambitionierte Politik“
Die Erdgasmobilität-Initiative ist optimistisch und der Meinung, es würde – trotz der Verspätung – doch noch einen Markthochlauf von LNG und CNG geben, der auch stabilisiert werden könnte. Derzeit beläuft sich der Anteil von Biomethan und Erdgas – bezugnehmend auf den Kraftstoffabsatz – auf rund 0,35 Prozent. Folgt man den Einschätzungen der Initiative, könnte sich die Marktentwicklung – wenn ein Anteil von rund 4 Prozent erreicht werden würde – aber selbst tragen. Jedoch ist dieser Wert, ohne eine technologieoffene und ambitionierte Politik, nicht vor dem Jahr 2026 zu erzielen.
Anteil Alternativer Antriebe soll auf 4 Prozent steigen
Zudem sind es die niedrigen Preise für Benzin und Diesel und auch die lange Ungewissheit über etwaige Verlängerungen der Energiesteuerermäßigungen, die natürlich zu einem Rückgang des Umsatzes – betreffend Erdgas-Fahrzeuge – und in weiterer Folge zu einem Rückgang der Erdgas-Tankstellen geführt haben. Doch welche Ziele werden von der amtierenden Bundesregierung verfolgt? Den Anteil der biomethan- und erdgasbetriebenen Fahrzeuge auf 4 Prozent zu erhöhen: das Ziel soll bereits 2020 erreicht werden.
Eine attraktive Alternative
Erdgas und Biomethan sind technisch ausgereifte und zudem wirtschaftlich sehr attraktive Alternativen, damit auch die Emissionen, die durch den Verkehr entstehen, reduziert werden können. So würde der Ausstoß von Stickoxid um 90 Prozent reduziert werden; auch die Lärmemissionen könnten um rund 50 Prozent vermindert werden.