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Deutscher Bundestag plant die Verlängerung des Steuervorteil für Autogas und Erdgas

Wie die Initiative Autogas – ein Zusammenschluss des Deutschen Verbandes Flüssiggas, des Mineralölwirtschaftsverbandes sowie des UNITI Bundesverbandes mittelständischer Mineralölunternehmen – berichtet, wurde im Deutschen Bundestag jüngst die Verlängerung des Steuervorteils für Autogas und Erdgas auch über 2018 hinaus beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den entsprechenden Beschlussantrag angenommen. Mit dieser Entscheidung unterstreichen die Politiker dieser Parteien das Potenzial der beiden alternativen Kraftstoffe LPG und CNG hinsichtlich Klimaschutz und der Reduzierung der Abhängigkeit von Erdöl. Die Bundesregierung ist nun dazu aufgefordert, spätestens im ersten Quartal 2016 einen Gesetzesentwurf für die Verlängerung des Steuervorteils vorzulegen.

Bereits an über 250 Aral Tankstellen: Autogas tanken
Foto: Aral

Gerade Autogas (LPG) ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Energiewende im Verkehrssektor. Schließlich sind im Gegensatz zu der immer noch verschwindend geringen Anzahl an batteriebetriebenen Elektroautos bereits rund 500.000 Autogas-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs. Gegenüber Modellen mit Benzinmotor stoßen diese etwa 15 Prozent weniger CO2-Emissionen aus. Zudem punktet der alternative Kraftstoff auch mit verringerten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten. „Eine halbe Million Endverbraucher leisten damit einen bezahlbaren Beitrag zur Reduktion von CO2 und Luftschadstoffen“, so Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas.

Nach der bisherigen Regelung sind Autogas und Erdgas als Kraftstoff bis 2018 steuerlich begünstigt. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist allerdings vereinbart, dass der Steuervorteil für Autogas und Erdgas auch nach 2018 bestehen bleiben soll. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sowie der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz bekräftigten im Dezember 2014 dieses Vorhaben.

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